Verein zur Unterstuetzung russischsprachiger Mitbuerger in Deutschland e.V.

Satzung des Vereins

 

1. Name, Sitz, Geschдftsjahr
1.1. Der Verein fьhrt den Namen Verein zur Unterstьtzung russischsprachiger Mitbьrger in Deutschland - Klub "Neue Zeiten".
1.2. Er hat seinen Sitz in Heidelberg.
1.3. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
1.4. Geschдftsjahr ist das Kalenderjahr.

2. Zweck, Gemeinnьtzigkeit
2.1.Der Verein verfolgt ausschlieЯlich und unmittelbar gemeinnьtzige Zwecke im Sinn des Abschnitts "Steuerbegьnstigte Zwecke" der Abgabeordnung.
2.2. Der Verein hat sich folgende Ziele gesetzt:
2.2.1. Informationen zu Themenkomplexen wie Arbeit, Wirtschaft, Kultur, Rechtsprechung, etc. sollen zusammengetragen, gebьndelt und in russischer Sprache verbreitet werden.
2.2.2. Wirtschaftliche und kulturelle Beziehungen zwischen den Lдndern der ehemaligen Sowjetunion und Deutschland bzw. anderen westeuropдischen Lдndern sollen geknьpft, gefцrdert und vertieft werden.
2.2.3. Den russischsprachigen Emigranten und Aussiedlern aus der ehemaligen Sowjetunion soll konkrete Hilfe durch gezielte Information und Beratung angeboten werden, um sie so schnell wie mцglich sozial und beruflich in Deutschland zu integrieren.
2.3. Der Verein ist selbstlos tдtig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
2.4. Mittel des Vereins dьrfen nur fьr die satzungsmдЯigen Zwecke verwendet werden.
2.5. Es darfkeine Person durch Ausgabe, die dem Zweck der Kцrperschaft fremd sind.
Der Verein kann Niederlassungen in anderen Stдdten und anderen Lдndern grьnden. Die Beziehungen mit den Niederlassungen werden in einem separaten, zweiseitigen Abkommen geregelt.

3. Erwerb der Mitgliedschaft
3.1. Mitglied kann jede Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und die Satzung des Vereins anerkennt.
3.2. Ьber den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
Das Vereinsmitglied hat folgendes Recht:
- kostenlos Informationen anzufordern, ьber die der Verein zwecks Weitergabe an seine Mitglieder verfьgt;
- Bevorzugung im Falle von dem Verein derzeit oder in Zukunft bekannten, vakanten Arbeitsstellen;
- sich in Abstimmung mit dem Vorstand an unterschiedliche staatliche Stellen, цffentliche Institutionen oder Firmen im Namen und auf Briefbogen des Vereins zu wenden.

4. Beendigung der Mitgliedschaft
4.1. Fьr den Austritt aus dem Verein ist ein schriftlicher Antraggenьgend.
4.2. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstцЯt. Ьber den AusschluЯ entscheidet der Vorstand.

5. Beitrag
Die Vereinsmitglieder zahlen einen einmaligen Eintrittsbeitrag sowie monatliche Beitrдge. Die Hцhe sowie ihre Ausgaben regelt die Mitgliederversammlung.

6. Organe des Vereins
Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

7. Vorstand
7.1. Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden, Schriftfьhrer, Kassenwart und kann bis zu 3 weitere Vorstandsmitglieder haben..
7.2. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren bestellt. Er bleibt jedoch bis zur Bestellung eines neuen Vorstand im Amt.
7.3. Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus dem Amt aus ist der Restvorstand befugt, bis zur Neubestellung durch die nдchste Mitgliederversammlung den Vorstand gemдЯ Ziffer 7.1 zu ergдnzen.
7.4. Der Verein wird gerichtlich und auЯergerichtlich (§ 26 BGB) vom 1. Vorsitzenden und vom 2. Vorsitzenden vertreten. Jeder ist alleinvertretungsberechtigt. Im Innenverhдltnis wird bestimmt, daЯ der 2. Vorsitzenden nur bei Verhinderung des 1. Vorsitzenden zur Vertretung berechtigt ist.

8. Mitgliederversammlung
8.1. Die Mitgliederversammlung findet jдhrlich im ersten Halbjahr des Jahres statt.
8.2. Eine Mitgliederversammlung ist ferner einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins dies erfordert oder wenn die Einberufung von einem Fьnftel der Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Grьnde vom Vorstand verlangt wird.
8.3. Jede Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden, bei seiner Verhinderung vom 2. Vorsitzenden und bei Verhinderung der beiden Vorsitzenden von einem der weiteren Vorstandsmitglieder gemдЯ Ziffer 7.1 der Satzung schriftlich unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen einberufen.
8.4. Mit der Einladung ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen.
8.5. Jede ordnungsgemдЯ einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rьcksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschluЯfдhig.
8.6. Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden, bei seiner Verhinderung vom 2. Vorsitzenden geleitet. Ist auch dieser verhindert bestellt die Mitgliederversammlung einen Versammlungsleiter.
8.7. Jedes Mitglied ist stimmberechtigt.
8.8. Soweit die Satzung nichts anderes bestimmt entscheidet bei der BeschluЯfassung die Mehrheit der abgegebenen gьltigen Stimmen. Stimmenthaltungen bleiben auЯer Betracht.
8.9. Die Art der Abstimmung wird grundsдtzlich vom Versammlungsleiter bestimmt. Sofern ein Fьnftel der erschienenen Mitglieder dies verlangt erfolgt schriftliche Abstimmung.
Die Beschlьsse der Mitgliederversammlung sind fьr die Mitglieder bindend.

9. Beurkundung
Ьber den Verlauf der Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Versammlungsleiter und vom Schriftfьhrer zu unterzeichnen ist.

10. Satzungsдnderung
10.1. Zur Дnderung der Satzung ist die Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gьltigen Stimmen erforderlich. Stimmenthaltungen bleiben auЯer Betracht.
10.2. Zur Дnderung des Vereinszwecks ist eine Mehrheit von neun Zehntel aller Mitglieder erforderlich.

11. Auflцsung
11.1. Die Auflцsung des Vereins kann nur in einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gьltigen Stimmen beschlossen werden. Stimmenthaltungen bleiben auЯer Betracht.
11.2. Bei Auflцsung des Vereins ist das Vermцgen zu steuerbegьnstigten Zwecken zu verwenden.
11.3. Beschlьsse ьber die kьnftige Verwendung des Vermцgens dьrfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgefьhrt werden.
 

Die vorstehende Satzung wurde auf der Mitgliedsversammlung vom 31.03.1996 verabschiedet.


 

Satzung des Vereins